Fallrecht

Fallrecht (englisch case law) ist eine Rechtsordnung, die ihre primäre Rechtsquelle nicht in generellen Gesetzen, sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter Fälle hat (Kasuistik). Es wird weitgehend im anglo-amerikanischen Rechtskreis angewandt. Im Fallrecht stützt sich die Rechtsfindung primär auf die frühere Rechtsprechung zu vorangegangenen vergleichbaren Fällen (Präzedenzfällen).


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