Fiqh

Fiqh (arabisch فقه ‚Erkenntnis, Verständnis, Einsicht‘) bezeichnet im islamischen Wissenschaftssystem diejenige Disziplin, die sich mit den religiösen Normen (al-ahkām asch-scharʿiyya) befasst.[1] Der Begriff wird mit „islamische Rechtswissenschaft“ oder „islamische Jurisprudenz“ übersetzt. Ein Spezialist auf dem Gebiet des Fiqh wird auf Arabisch als Faqīh (فقيه) bezeichnet, der Plural lautet Fuqahāʾ (فقهاء).

Das kanonische Gesetz wertet alle Handlungen der Muslime nach religiösen Maßstäben; eine Trennung zwischen weltlichem und religiösem Bereich kennt das Gesetz nicht. „Alle Beziehungen des öffentlichen und privaten Lebens und Verkehrs sollten im Sinne eines als religiös anzuerkennenden Gesetzes geregelt werden“.[2] „Die Wissenschaft, die sich mit der Scharia beschäftigt, heißt fiqh, d. h. Kenntnis und Verständnis des Rechts.“[3] Die religiösen Gesetze werden in den Büchern des Fiqh dargelegt und erörtert. Die Rechtswissenschaft beruft sich stets auf die religiösen Textquellen Koran und Hadith nebst ihrer Auslegung und erläutert sowohl die rituellen Verpflichtungen (ʿibādāt) als auch die Rechte des Menschen gegenüber seinen Mitmenschen (muʿāmalāt)[4] in einer islamischen Gesellschaft. Somit ist Fiqh die Wissenschaft, die alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens im Islam erörtert. Ihre Darstellung ist den Rechtsschulen in ihren Fiqh-Büchern, mit teilweise deutlich kontroversen Rechtsauffassungen, vorbehalten.

Handgeschriebenes Fiqh-Buch von vor 1945 im Tropenmuseum in den Niederlanden.
  1. Al-mausūʿa al-fiqhiyya. 1. Auflage. Kuwait 1995. Bd. 32, S. 193
  2. Arent Jan Wensinck und J. H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. Brill, Leiden 1941. S. 130.
  3. Helmut Gätje (Hrsg.): Grundriß der Arabischen Philologie. Band II. Literaturwissenschaft. Wiesbaden 1987. S. 299–300
  4. Helmut Gätje (1987), S. 299

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