Handelsregister (Liechtenstein)

Das Handelsregister ist ein öffentliches und mit öffentlichem Glauben ausgestattetes Register im Fürstentum Liechtenstein. Dieses dient in erster Linie der Rechtssicherheit des Handelsverkehrs durch Offenlegung der privatrechtlichen Verhältnisse an Unternehmen.

Bis zum 31. Januar 2013 wurde es als Öffentlichkeitsregister bezeichnet. Das Handelsregister ist seit 1. Februar 2013 Teil des Amts für Justiz.[1]

Das Handelsregister in Liechtenstein geniesst öffentlichen Glauben, informiert über wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen und kann grundsätzlich von jedermann eingesehen werden. Eintragungen in das Handelsregister geniessen daher einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz.

  1. Gesetz vom 23. November 2012 über die Zusammenführung des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes und der Opferhilfestelle zu einem Amt für Justiz, LGBl 6/2013. Newsletter 6 vom 30. November 2012@1@2Vorlage:Toter Link/www.llv.li (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven) Pkt. 3, des liechtensteinischen Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisters.

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