Judikative

Judikative in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche.

Der Rechtsbegriff der Judikative (lateinisch iudicare ‚Recht sprechen‘; auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.


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