Ein Kommunalunternehmen (abgekürzt KU, im Falle gemeinsamer Kommunalunternehmen auch gKU)[1] umfasst Aufgabenbereiche einer kommunalen Körperschaft (Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände), die sich nach Art und Umfang für eine selbständige Wirtschaftsführung eignen und der öffentliche Zweck dies rechtfertigt.[2]