Ostern

Auferstehung (Dieric Bouts, um 1455)
Verkauf von Osterzweigen am Münchner Viktualienmarkt

Zu Ostern (griechisch πάσχα [ˈpasxa] von hebräisch פֶּסַח pésach) feiern die Christen das Fest der Auferstehung Jesu Christi.

In der Alten Kirche, bis zum vierten Jahrhundert, wurde Ostern im Römischen Reich zunächst unter den Griechen begangen, und zwar in der Osternacht, der Nacht vor dem Ostersonntag, als Einheit von πάθη und ἀνάσταση Leiden und Auferstehung. Seit der Anerkennung der damals schon Jahrhunderte alten Religion durch den römisch-griechischen Imperator Konstantin I. (Mailänder Vereinbarung 313) wurde das höchste Fest im Kirchenjahr als Dreitagefeier (Triduum Sacrum oder Triduum paschale) historisierend entfaltet. Die Gottesdienste erstrecken sich daher seitdem in den meisten Liturgien von der Feier des letzten Abendmahls am Gründonnerstagabend über den Karfreitag mit dem Gedächtnis des Leidens und Sterbens Jesu und den Karsamstag, den Tag der Grabesruhe des Herrn, bis zum Anbruch der neuen Woche am Ostersonntag (liturgisch Dominica Resurrectionis[1], „Sonntag der Auferstehung“ [des Herrn]).

Da Leiden, Sterben und Auferstehung Christi laut den Aussagen des Neuen Testamentes in eine Pessachwoche fielen, bestimmt der Termin dieses beweglichen jüdischen Hauptfestes auch das Osterdatum. Es wird über einen Lunisolarkalender bestimmt und fällt in der Westkirche immer auf den Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond, im gregorianischen Kalender also frühestens auf den 22. März und spätestens auf den 25. April. Danach richten sich auch die Daten der beweglichen Festtage des Osterfestkreises.

Mit dem Ostersonntag beginnt die österliche Freudenzeit (Osterzeit), die fünfzig Tage bis einschließlich Pfingsten dauert. Im Mittelalter entwickelte sich aus dem ursprünglichen Triduum ein separates Ostertriduum, das die ersten drei Tage der Osteroktav von der restlichen Feierwoche abhob. Später wurde dieser arbeitsfreie Zeitraum verkürzt, bis nur noch der Ostermontag als gesetzlicher Feiertag erhalten blieb.

  1. Missale Romanum XXIX. (1953) S. 347.

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