Die Regionen (französisch régions, Sg. région) sind Gebietskörperschaften (collectivités territoriales) in Frankreich.
Seit Anfang 2016 existieren 18 Regionen,[1] davon befinden sich 13 in Europa und fünf sind französische Überseegebiete (France d’outre-mer) – Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und Réunion.[2] Die in Europa gelegenen Regionen (außer Korsika) bestehen jeweils aus mehreren Départements, die Übersee-Regionen enthalten jeweils nur ein Übersee-Département. Korsika ist eine Gebietskörperschaft mit Sonderstatus (collectivité à statut particulier).[3]
Die Regionen lassen sich in ihrer Größe mit den deutschen Ländern vergleichen. Sie sind jedoch keine Gliedstaaten mit eigener Verfassung oder Gesetzgebungskompetenz. Ihre Abgrenzung, Zuständigkeiten und Haushaltsmittel werden durch den Zentralstaat bestimmt.[4]
Bis Ende 2015 gab es im europäischen Teil Frankreichs statt der heutigen 13 noch 22 Regionen (siehe Abschnitt Einteilung der Regionen seit 2016). Die ersten Wahlen zu den Regionalräten der neu formierten Regionen fanden am 6. und 13. Dezember 2015 statt.