Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie

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Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) ist eine privatrechtliche Bildungseinrichtung in Deutschland. Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sind überwiegend im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien organisiert. Der Bundesverband gibt seinen Mitgliedern eine bundeseinheitliche Rahmenstudien- sowie eine Rahmenprüfungsordnung vor. Dadurch wird ein einheitlicher Qualitätsstandard der Lehre und der Prüfungen bei den Mitgliedsakademien im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien gewährleistet.

Die Akademien bieten Aus- und Weiterbildungsgänge für Fach- und Führungskräfte aus den Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie aus der Wirtschaft an. Träger der Akademien sind öffentlich-rechtliche und/oder gemeinnützige Körperschaften wie Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände, Berufskammern, Unternehmensverbände, aber auch privatwirtschaftliche Unternehmen. Bundesweit gibt es über 100 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien.[1]

Die Absolventen sind je nach Ausrichtung des Bildungsganges berechtigt, die Abschlussbezeichnung Wirtschaftsdiplom mit der jeweiligen Berufsbezeichnung und dem Zusatz (VWA) zu führen. Bei diesen Abschlüssen handelt es sich um Weiterbildungsabschlüsse und nicht um akademische Grade im Sinne der Hochschulgesetze, wie der Begriff „Diplom“ suggeriert.

  1. Die VWA . (Memento vom 7. Februar 2015 im Internet Archive)

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