Doktorvater

Als Doktorvater bzw. Doktormutter wird in Deutschland, Österreich und in der Schweiz inoffiziell der Betreuer bzw. Erstgutachter eines Doktoranden während der Anfertigung der zur Promotion zum Doktor mitberechtigenden Doktorarbeit und bei der Promotion bezeichnet. In Österreich sind die Begriffe Betreuer bzw. Betreuerin üblich und gesetzlicher[1] Terminus. Im englischen Sprachraum sind die Bezeichnungen doctoral advisor oder doctoral supervisor und seltener promotor gängig.

  1. § 59 Abs 1 Z 7 Universitätsgesetz.

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