Feststellungsklage

Die Feststellungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts.

Positive Feststellungsklage und negative Feststellungsklage dienen dazu, das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrags.[1] Grundsätzlich unzulässig ist hingegen die Feststellung bloßer Elemente eines Rechtsverhältnisses (Elementenfeststellung).[2]

Die Nichtigkeitsfeststellungsklage will die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts feststellen lassen.

  1. Bundeszentrale für politische Bildung: Feststellungsklage, abgerufen am 31. August 2020.
  2. Greger, in: Zöller ZPO, 30. Aufl. 2014, § 256 Rn. 3.

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