Die Feststellungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts.
Positive Feststellungsklage und negative Feststellungsklage dienen dazu, das Bestehen bzw. Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrags.[1] Grundsätzlich unzulässig ist hingegen die Feststellung bloßer Elemente eines Rechtsverhältnisses (Elementenfeststellung).[2]
Die Nichtigkeitsfeststellungsklage will die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts feststellen lassen.