Als Indexpatient (wörtlich Hinweispatient von lateinisch index ‚Anzeige‘, ‚Hinweis‘), auch Indexfall[1] bezeichnet man in der Epidemiologie jene Person, von der die Ausbreitung einer Krankheit ihren gesicherten oder mutmaßlichen Ausgang genommen hat, wie es bei Infektions- oder Erbkrankheiten der Fall ist, die sich infektiös bzw. genetisch verbreiten.
Dieser Ersterkrankte wird auch Patient null (im englischen Sprachraum patient zero)[2] genannt.