Kriminalistik

Kriminalistik (aus lateinisch crimen Beschuldigung, Vergehen) ist die Lehre von den Mitteln und Methoden der Bekämpfung einzelner Straftaten und des Verbrechertums (der Kriminalität) durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende (repressive) Maßnahmen. Eingeschlossen sind die dazu erforderlichen, am Einzelfall orientierten, rechtlich zulässigen, allgemeinen und besonderen Methoden, Taktiken und Techniken.

Zielsetzung der Kriminalistik ist demnach das Ermitteln und forensische (gerichtsfeste) Beweisen von Straftaten bzw. die Abwehr von Verbrechensgefahren und das Verhindern von Straftaten.

Die Kriminalistik muss als selbstständige Disziplin von der Kriminologie abgegrenzt werden. Unter Kriminologie versteht man die Lehre von den Ursachen (Kriminalätiologie) und Erscheinungsformen (Kriminalphänomenologie) der Kriminalität.

Aus den Erkenntnissen von Kriminalistik und Kriminologie können sich neben den unmittelbaren Folgen für Verdächtige auch Einflüsse und Auswirkungen auf die Kriminalpolitik im Hinblick auf die Gestaltung des formellen und materiellen Strafrechts, des Strafvollzugsrechts und der Kriminalstrategie ergeben.


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