Mit dem Begriff Allgemeinzustand (Abkürzung: AZ) werden die allgemeine körperliche, geistige und seelische Verfassung eines Patienten und die Auswirkung auf seinen Alltag beschrieben. Die Erfassung des Allgemeinzustands findet im Rahmen des Aufnahmegespräches statt und ist Bestandteil der ärztlichen Untersuchung wie auch der Pflegeanamnese. Beobachtungsbereiche zur Einschätzung sind das Erscheinungsbild, die kognitiven Fähigkeiten, Kommunikation und Mobilität sowie die Aktivität. Anhand der einzelnen Kriterien kann die Fähigkeit zur Selbstversorgung ermittelt werden. Das Ergebnis der Bewertung wird eingeteilt in guter, leicht reduzierter, reduzierter und stark reduzierter (statt schlechter) AZ.
Da es sich um eine überwiegend subjektive Einschätzung handelt, muss sie immer im Zusammenhang mit dem Lebensalter und der aktuellen Situation betrachtet werden. Akute Beschwerden beeinträchtigen das Allgemeinbefinden eher als schon länger bestehende Einschränkungen, da der Betroffene in der Regel entsprechende Strategien zur Bewältigung entwickelt hat.