Die Bundestreue (auch: Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens, bündische Treue oder bündisches Prinzip) ist in einem Bundesstaat die Verpflichtung des Gesamtstaates und der Gliedstaaten zu einem bundesfreundlichen Verhalten. Dieses gebietet vor allem eine gegenseitige Rücksichtnahme und Zusammenarbeit.