Einlassung

Die Einlassung bezeichnet die Stellungnahme eines Beklagten im Zivilprozess zu gegen ihn erhobenen Ansprüchen oder eines Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten im Strafprozess zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen.[1]

  1. Einlassung in: Duden Recht A-Z - Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus, Mannheim, 2007, Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2007.

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