Erzbischof

Wappen eines römisch-katholischen Erzbischofs: erkennbar am grünen Bischofshut (galero) mit zwanzig seitlich herabhängenden gleichfarbigen Quasten (fiochi) sowie am hinter dem Wappenschild aufgerichteten doppeltes Vortragekreuz. Das Pallium weist darauf hin, dass dieser Erzbischof auch ein Metropolit ist.

Der Titel Erzbischof (Erz- von altgriechisch ἀρχή arché ‚Anfang‘, ‚Führung‘, in der abgeleiteten Bedeutung „Ober-“, und Bischof von ἐπίσκοπος epískopos ‚Aufseher‘) wird von Bischöfen mit besonderer Amtsstellung getragen. Welcher Bischof den Titel tragen darf, ist von Kirche zu Kirche unterschiedlich geregelt. Folgende Fälle lassen sich in der römisch-katholischen Kirche unterscheiden:[1]

Nach deutschem Protokoll werden Bischöfe und Erzbischöfe mit der AnredeEure Exzellenz“ angesprochen.

  1. Günter Stemberger (Hrsg.): 2000 Jahre Christentum : illustrierte Kirchengeschichte in Farbe ; mit kirchengeschichtlichem Lexikon. Andreas, Salzburg 1980, ISBN 3-85012-092-9.

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