Freistaat Island | |
Þjóðveldið Ísland (Isländisch) | |
930–1262 | |
Alte Karte von Island | |
Amtssprache | Altnordisch, später Altisländisch |
Hauptstadt | Þingvellir (de facto) |
Staats- und Regierungsform | Staatenlose Häuptlingstümer |
Einwohnerzahl | 70.000 (1200)[1] |
Der Freistaat Island war die politische Einheit, die in Island zwischen der Gründung des Althing (isländisch: Alþingi) im Jahr 930 und dem Lehnseid gegenüber dem norwegischen König mit dem Bund zwischen Norwegen und Island im Jahr 1262 bestand. Mit der wahrscheinlichen Ausnahme von irischen Einsiedlermönchen, die als Papar bekannt waren, war Island bis etwa 874 eine unbewohnte Insel.
Der isländische Freistaat verfügte über ein einzigartiges politisches System, in dem Häuptlinge (goðar) ein gemeinsames Gesetzbuch aufstellten und Streitigkeiten auf dem Althing, einer nationalen Versammlung, schlichteten. Allerdings gab es in Island kein Exekutivorgan, das das Gesetz zentralisiert durchsetzte.[2] Der isländische Freistaat wurde daher als staatenlose Gesellschaft bezeichnet.[3] Erst im 13. Jahrhundert geriet Island unter die Kontrolle des Königreichs Norwegen.[2]