Der Begriff der Gattung oder Textgattung ordnet literarische Werke in inhaltlich oder formal bestimmte Gruppen. Das heutige Gattungssystem mit seiner klassischen Dreiteilung geht auf die Poetik des Aristoteles zurück, die auch Johann Wolfgang von Goethe aufnahm. Die Literatur lässt sich demnach in die von Goethe auch „Naturformen“ genannten Großgattungen Epik, Lyrik und Dramatik gliedern. Diese drei dominanten Gattungen werden auch als Gattungstrias bezeichnet. Neuere Modelle nennen neben diesen drei Gattungen oft die Sachliteratur bzw. Sachtexte als vierte Gruppe. Innerhalb des Dramas wiederum werden oft Komödie und Tragödie als grundsätzliche Gattungen betrachtet.
Auch Werkgruppen, die im Laufe der Literaturgeschichte Traditionen mit jeweils typischen Merkmalen bildeten, werden oft als Gattungen bezeichnet, etwa der Schelmenroman, der Witz, das bürgerliche Trauerspiel oder die Märchennovelle. Teilweise wird auch die Verwendung von Prosa oder Vers als Grundmerkmal eines Gattungssystems gesehen. Sachtexte treten in diesem System als „Gebrauchsprosa“ auf.
Da der Gattungsbegriff auf verschiedenen Ebenen verwendet wird und daher ungenau ist und keine Differenzierung für viele literarische Traditionen der Neuzeit bietet, wird auch oft von Genus oder Genos, Genre, Textart und Textsorte gesprochen. Die Gattungsbestimmung eines Textes geschieht in der Weise, dass typische formale Aspekte eines Überlieferungsstücks mit anderen verglichen werden (Gattungsfrage). Ergeben sich Übereinstimmungen, so darf angenommen werden, dass die verglichenen Stücke der gleichen Gattung angehören.[1]