Generalfeldmarschall

Preußischer Marschallstab, verliehen an Kaiser Franz Joseph I. von Österreich 1895

Als Generalfeldmarschall, Schreibweise auch General-Feldmarschall[1], oder kurz Feldmarschall (von althochdeutsch marahscalc, „Marschall, Stallmeister, Pferdeknecht“) wurden seit der frühen Neuzeit in vielen Armeen Europas zunächst nur Inhaber unterer oder mittlerer Generalsränge, später die höchsten Militärs bezeichnet.

Siehe dazu auch
  1. Transfeld, v. Brand u. Quenstedt: Wort und Brauch im deutschen Heer. S. 41, 6. Auflage 1967, Verlag H. G. Schulz, Hamburg 11.

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