Unter einer Gewinnwarnung (englisch profit warning) versteht man im Wertpapierrecht die Warnung eines börsennotierten Unternehmens gegenüber der Öffentlichkeit vor einem geringer als erwartet ausfallenden Gewinn, eine verminderte Gewinnprognose oder eine verschlechterte Verlustprognose. Der Neologismus Gewinnwarnung ist eine Lehnübersetzung aus der englischsprachigen „profit warning“.[1] Der Gewinnwarnung eines Emittenten (Unternehmen) ist dessen Gewinn- oder Verlustprognose etwa im Lagebericht oder der Zwischenberichterstattung vorausgegangen. Mit einer Gewinn- oder Verlustprognose (Gewinn- oder Verlusterwartung) gibt der Emittent eine Schätzung über die Entwicklung der künftigen Ertragslage ab. Weicht die aktuelle Ertragslage von dieser Prognose negativ ab, muss der Emittent eine Gewinnwarnung an seine Aktionäre herausgeben. Die Gewinnwarnung soll verhindern, dass Vorstand, Aufsichtsrat oder ein sonstiger Insider des Emittenten[2] diese Informationen zu seinen Gunsten verwertet, während die Öffentlichkeit uninformiert bleibt. Die Insider könnten ihre Aktien zu einem höheren Börsenkurs verkaufen, solange sich die Gewinnwarnung durch fehlende Veröffentlichung noch nicht im Kurs ausgewirkt hat. Gewinnwarnungen führen meist zu Kursrückgängen.[3]