Hitlerjugend

HJ-Uniform aus den 1930er Jahren

Die Hitlerjugend[1] oder Hitler-Jugend[2] (abgekürzt HJ) war die nationalsozialistische Jugendorganisation. Sie wurde ab 1926 nach Adolf Hitler benannt und entwickelte sich ab 1933 von einer Nachwuchsorganisation der NSDAP zu einer Organisation der gesamten deutschen Jugend im „Dritten Reich“. Sie war damit zentrales Instrument der Erziehung im Nationalsozialismus und galt als eine der Organisationen, die in besonderem Maße die propagierte Volksgemeinschaft verkörperten.[3]

Nachdem sie bereits gegen Ende des Zweiten Weltkriegs im April/Mai 1945 faktisch aufgehört hatte zu bestehen, wurde die HJ am 10. Oktober 1945 zusammen mit allen übrigen der NSDAP angeschlossenen Organisationen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst, ihr Vermögen wurde beschlagnahmt.

Sie gehört in der Bundesrepublik Deutschland mit allen ihren Untergliederungen zu den verfassungswidrigen Organisationen im Sinne von § 86 StGB. Ihre Symbole und Kennzeichen unterliegen dem Verbreitungsverbot nach § 86a StGB.

  1. Gesetz über die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936 (RGBl. I S. 993)
  2. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Jugenddienstverordnung vom 25. März 1939 (RGBl. I S. 710)
  3. Norbert Götz. Ungleiche Geschwister: Die Konstruktion von nationalsozialistischer Volksgemeinschaft und schwedischem Volksheim. Baden-Baden: Nomos, 2001. S. 288–323

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Nelliwinne