Unter dem Begriff informationstechnisches System (IT-System) versteht man jegliche Art elektronischer datenverarbeitender Systeme.
Darunter fallen z. B.:
Der Begriff wurde am 22. August 2007 in einem Fragenkatalog des deutschen Bundesministeriums der Justiz im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen als Rechtsbegriff verwendet.[1] Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008 – 1 BvR 370/07 bzw. 1 BvR 595/07 – auch das Internet in seiner Gesamtheit als informationstechnisches System angesehen.[2]