Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft und eine der unteren Ebenen der Verwaltungsgliederung Deutschlands. Er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung. Die 294 Landkreise in Deutschland bilden zusammen mit den 106 kreisfreien Städten insgesamt 400 Gebietskörperschaften auf Kreisebene. Aufgaben und Größe der Kreise variieren je nach Bundesland. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg gibt es keine Landkreise.