NS-Prozesse

Als NS-Prozesse bezeichnet man in einer verbreiteten Kurzform die strafrechtliche Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen. Im Fachdiskurs nach Ende des Zweiten Weltkriegs ist für diese Verfahren die Kurzform NSG-Verfahren verbreitet.[1] Einen Teil davon bezeichnet vor allem der Alltagsdiskurs auch als Kriegsverbrecherprozesse.

Die angewendeten Strafgesetze wurden zum Teil noch während des Krieges, zum Teil unmittelbar danach erlassen. Gegenstand der Verfahren waren Verbrechen der Wehrmacht gegen die Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten und gegen Kriegsgefangene, in Lagern von Angehörigen der SS begangene Gewaltverbrechen, insbesondere der Holocaust und Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern sowie Vernichtungsmaßnahmen der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD, aber auch im Reichsgebiet begangene Straftaten wie die Euthanasie-Morde und sog. Endphaseverbrechen.

Der einleitende Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 fand vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 vor dem eigens errichteten Internationalen Militärtribunal (IMT) statt und richtete sich gegen die höchsten noch lebenden politischen, militärischen und wirtschaftlichen Repräsentanten des NS-Staates wegen Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse zwischen Dezember 1946 bis April 1949 sowie weitere Prozesse vor Gerichten der Alliierten in Deutschland in den Besatzungszonen wurden von Militärgerichten der einzelnen Besatzungsmächte durchgeführt.

NS-Prozesse wegen Massenmordes bzw. Beihilfe zum Mord wurden nach Kriegsende auch von deutschen und österreichischen Strafgerichten geführt. Dort waren sie wesentlicher Teil der juristischen und moralischen Vergangenheitsbewältigung. Die politischen Umstände, vor allem der Kalte Krieg, hatten bei den weiteren NS-Prozessen in den beteiligten Staaten bedeutende Unterschiede im Umfang, in der Intensität, den Rechtsgrundlagen, Verfahrensweisen und Zielsetzungen zur Folge.

Die Prozesse im Ausland betrafen auch die Kollaboration von eigenen Staatsangehörigen mit den deutschen Besatzern.

Die historischen NS-Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg gehören zu den Forschungsschwerpunkten des Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse (ICWC) in Marburg.[2]

  1. Siehe z. B.: Bundesarchiv: [1] (PDF; 7,2 MB); Torben Fischer/Matthias N. Lorenz (Hrsg.), Lexikon der Vergangenheitsbewältigung in Deutschland. Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945. Bielefeld 2007.
  2. Umfang der Bestände. ICWC, abgerufen am 23. März 2025.

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