Als Naturgesetz wird in den Naturwissenschaften und in der Wissenschaftstheorie die orts- und zeitunabhängige und auf Naturkonstanten beruhende Regelmäßigkeit von Naturerscheinungen bezeichnet. Die Pluralform „Naturgesetze“ bezeichnet darüber hinaus die Gesamtheit dieser Regelmäßigkeiten, einschließlich solcher, die noch nicht entdeckt oder formuliert wurden, unabhängig von ihrer spezifischen Formulierung. Die Naturgesetze sind durch den Menschen nicht beeinflussbar im Gegensatz zu staatlichen und sozialen Gesetzen. Eine genaue, einheitliche und abschließende Definition des Begriffs existiert derzeit nicht.