Ortschaft bezeichnet in Deutschland sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer Siedlung.
In Österreich ist die Ortschaft die Grundeinheit des Systems der Siedlungsgliederung.[1]
In der Schweiz versteht man unter Ortschaft ein geographisch abgegrenztes Siedlungsgebiet, das eine amtliche Bezeichnung trägt und dem eine Postleitzahl zugeordnet ist. Die Schweiz ist flächendeckend (ohne Mehrfachzuordnung) in Ortschaften unterteilt, was bezüglich der Gemeinden nicht der Fall ist.