Pflanzenschutzmittel

Unimog 427 bei der Ausbringung eines Pflanzenschutzmittels
Die Applikation eines Pflanzenschutzmittels kann auch in der Nacht erfolgen, wenn während des Tages der Wind zu stark ist oder die Tagestemperatur zu hoch ansteigt.

Pflanzenschutzmittel (PSM) sind Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmittel, die überwiegend zum Schutz von Nutzpflanzen ausgebracht werden. Die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung, Artikel 2 definiert sie als chemische oder biologische Wirkstoffe und „Gemische“ (gemäß REACH-Verordnung), die dazu bestimmt sind,

  • Nutzpflanzen und deren Erzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder ihrer Einwirkung vorzubeugen (z. B. Insektizide, Rodentizide),
  • in einer anderen Weise als ein Wirkstoff die Lebenswege von Pflanzen zu beeinflussen (z. B. Wachstumsregulatoren),
  • Pflanzenerzeugnisse zu konservieren (Beizmittel für Saatgut und Vorratsschutzmittel),
  • unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten, ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen (Herbizide).

Die Produkte dürfen erst dann vermarktet werden, wenn sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Zulassungsstelle für PSM in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig, in der Schweiz das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Liebefeld.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist aufgrund der komplexen Umwelteinflüsse umstritten.


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