Pflanzenschutzmittel (PSM) sind Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmittel, die überwiegend zum Schutz von Nutzpflanzen ausgebracht werden. Die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung, Artikel 2 definiert sie als chemische oder biologische Wirkstoffe und „Gemische“ (gemäß REACH-Verordnung), die dazu bestimmt sind,
Die Produkte dürfen erst dann vermarktet werden, wenn sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Zulassungsstelle für PSM in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig, in der Schweiz das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Liebefeld.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist aufgrund der komplexen Umwelteinflüsse umstritten.