Zur Rede im Sinne der Sprachwissenschaft gehören alle gemäß den Regeln einer natürlichen Sprache artikulierten Äußerungen.
Alles, was jemand sagt oder schreibt, unabhängig von Länge, Inhalt, Form, Funktion und Adressat ist Rede; ebenso das, was jemand gedanklich in Worte kleidet, ohne es zu äußern (innerer Monolog): Ein Stoßgebet ist nicht weniger Rede als eine Litanei, eine SMS, ein mehrbändiger Roman, eine nur für die Augen des Schreibers bestimmte Tagebuchnotiz oder eine vor Publikum gehaltene Ansprache. Mitteilungen in einer Gebärdensprache sind Reden im Sinne der Sprachwissenschaft, reflexhafte Ausdrucksbewegungen und Stimmäußerungen dagegen nicht, es sei denn, sie wären wie die Interjektionen als Zeichen ins System einer Sprache integriert und willkürlich verfügbar. Auch Bilder und Bildergeschichten sind keine Reden; wohl aber gibt es einen fließenden Übergang vom Bild über das Piktogramm zur schriftlichen Form der Rede. Der Urheber einer Rede im sprachwissenschaftlichen Sinn wird als Sprecher bezeichnet, im Unterschied zum Redner als der Person, die eine Ansprache oder einen Vortrag hält.