Rothenthurm-Initiative

Die Moorlandschaft von Rothenthurm von Südwesten (2014)

Die Rothenthurm-Initiative (vollständige Bezeichnung Volksinitiative «zum Schutz der Moore – Rothenthurm-Initiative») war eine Volksinitiative, die am 6. Dezember 1987 in der Schweiz in einer Volksabstimmung angenommen wurde. Benannt war sie nach der Gemeinde Rothenthurm im Kanton Schwyz. Dort und in der Nachbargemeinde Oberägeri im Kanton Zug setzten sich die Einheimischen gemeinsam mit Umweltschutzorganisationen gegen den geplanten Bau eines Waffenplatzes[Anm 1] der Schweizer Armee zur Wehr, da sie die Zerstörung der landschaftlich und ökologisch wertvollen Rothenthurmer Moorlandschaft, des grössten Gebiets dieser Art in der Schweiz, befürchteten. Die im September 1983 eingereichte Initiative weitete das anfangs rein lokale Anliegen zu einem nationalen Thema aus, das die Schweizer Politik über Jahre beschäftigte. Sie verlangte, dass Moore von nationaler Bedeutung zu Schutzobjekten erklärt werden und dass darin weder Anlagen gebaut noch Bodenveränderungen vorgenommen werden dürfen; davon ausgenommen sollten nur bereits bestehende landwirtschaftliche Gebäude und Schutzbauten sein.

In der Endphase des Kalten Kriegs beharrte das Eidgenössische Militärdepartement auf dem Bau des Waffenplatzes, da er für die Landesverteidigung unabdingbar sei. Die Behörden und die im Parlament vertretenen bürgerlichen Parteien unterschätzten das gestiegene Umweltbewusstsein der Bevölkerung und versuchten, die Initiative als Begehren von Armeegegnern darzustellen. Andererseits zählten die Initianten auf die Unterstützung linker Parteien und von Umweltschutzkreisen. Sie verstanden es in ihrer Abstimmungskampagne aber, sowohl städtisch-ökologisch geprägte Kreise als auch die durchwegs konservative und armeefreundlich eingestellte Landbevölkerung anzusprechen. Dabei thematisierten sie einerseits den Naturschutz, andererseits nutzten sie geschickt tief verankerte Geschichtsbilder der nationalen Mythen der Schweiz. Die Abstimmungsvorlage schaffte überraschend deutlich das Volks- und Ständemehr, seither ist der Moorschutz in der Schweizer Bundesverfassung verankert.
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