Als Selbstjustiz (oder Eigenjustiz[1][2]) bezeichnet man die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes bzw. vermeintlich erlittenes Unrecht, die ein Betroffener im eigenen Namen selbst übt.[3]
- ↑ Eigenjustiz in Pforzheim Genervt wegen Ruhestörung – plötzlich zieht Mann Gewehr , auf m.focus.de
- ↑ Kündigung bei irrtümlich zu wenig bezahlter Miete.html, auf abendblatt.de
- ↑ Selbstjustiz duden.de, abgerufen am 31. August 2016.