Als Strafverfolgung bezeichnet man die staatlich geregelte Verfolgung und Bestrafung von angezeigten oder bekannt gewordenen Straftaten durch eine staatliche Instanz.
Begangene Straftaten können dabei lokal (Amtsgericht), regional (Landgericht), national (Oberstes Gericht) oder international verfolgt werden.
Dabei ist der Internationale Gerichtshof ausschließlich für Verstößte gegen das Völkerrecht zuständig.