Strafvollzug

Aufgabe des Strafvollzugs ist es, rechtskräftig ausgesprochene Strafen zu vollziehen. Dabei handelt es sich meist Freiheitsstrafen, es gibt aber in zahlreichen Staaten auch die Todesstrafe. In der Regel geht dem Strafvollzug ein Strafprozess voraus. Allerdings kann bereits vor einem rechtskräftigen Urteil ein Aufenthalt im Gefängnis erfolgen.

Als Ziel eines modernen Strafvollzuges gilt die gesellschaftliche Wiedereingliederung eines möglichst hohen Anteils ehemaliger Gefängnisinsassen nach Beendigung der Haftzeit, die Resozialisierung. Dies geht u. a. auf das Lebach-Urteil von 1973 zurück.[1] Während in den 1990er Jahren ein deutlicher Anstieg der Freiheitsstrafen und damit auch der Gefangenenzahlen zu verzeichnen war, sind diese seit Mitte der 2000er Jahre deutlich rückläufig (mit Ausnahme der Ersatzfreiheitsstrafe).[2]

  1. Urteil vom 5. Juni 1973, Az. 1 BVR 536/72 (Memento vom 29. September 2008 im Internet Archive) BVerfGE 35, 202.
  2. Wolfgang Heinz: Kriminalität und Kriminalitätskontrolle in Deutschland – Berichtsstand 2015 im Überblick. 2017, abgerufen am 15. Februar 2018.

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