Eine Subvention (von lateinisch subvenire ‚zu Hilfe kommen, Unterstützung‘) ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Betriebe, Unternehmen oder auch private Haushalte, die nicht an eine direkte Gegenleistung gebunden ist.[1] Dabei können Produktion von Gütern, deren Export oder Konsum oder auch Investitionen gefördert werden.
Subventionen sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll. Sie gehören somit zum Instrumentarium der Wirtschaftspolitik.[2]
In manchen Zusammenhängen werden Subventionen auch als Beihilfen bezeichnet. Siehe etwa: Beihilfe (EU)