Als Todesopfer an der Berliner Mauer (auch Maueropfer oder Mauertote) werden Personen bezeichnet, die zwischen dem 13. August 1961 und dem 9. November 1989 bei der Flucht aus der DDR an der Berliner Mauer infolge der Anwendung des Schießbefehls durch Soldaten der DDR-Grenztruppen oder durch Unfälle ums Leben kamen.
Über die Anzahl der Todesopfer gibt es unterschiedliche Angaben. Nach Erkenntnissen des staatlich geförderten Forschungsprojekts des Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF) und der Stiftung Berliner Mauer gab es mindestens 140 Maueropfer, darunter 101 DDR-Flüchtlinge, 30 Personen aus Ost und West, die ohne Fluchtabsicht verunglückten oder erschossen wurden, und 8 im Dienst getötete Grenzsoldaten.[1] Nicht zu den eigentlichen Maueropfern zählt das ZZF die Menschen, die bei oder nach den Grenzkontrollen eines natürlichen Todes – hauptsächlich durch Herzinfarkt – starben. Mindestens 251 solcher Fälle sind bekannt. Die Arbeitsgemeinschaft 13. August, Betreiberin des Mauermuseums am Checkpoint Charlie, ging 2009 von 245 Maueropfern und 38 natürlichen Sterbefällen aus.
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ermittelte die Umstände der Vorfälle und kontrollierte, sofern möglich, den Umgang mit Toten und Verletzten. Gegenüber den Angehörigen und der Öffentlichkeit versuchte das MfS, die wahren Umstände der Vorfälle zu vertuschen. Urkunden wurden gefälscht, falsche Meldungen an die Presse gegeben und Spuren verwischt. Die Vorfälle fanden nach der Wende zum Teil eine juristische Aufarbeitung in den Politbüro- und Mauerschützenprozessen gegen ausführende Grenzsoldaten und deren militärische sowie politische Vorgesetzte. Es kam zu 131 Verfahren gegen 277 Personen, die etwa zur Hälfte mit Verurteilungen endeten.