Vorklassisches Recht

Das vorklassische Recht bezeichnet in der Geschichte des römischen Rechts eine antike Zeitspanne, die zwischen dem altrömischen Recht und dem klassischen Recht liegt. Daneben drückt der Begriff eine frühe Entwicklung zu einer Rechtswissenschaft aus. Sein Anfang reicht bis ins frühe 2. Jahrhundert v. Chr. zurück und endet am Übergang von der römischen Republik zum augustäischen Prinzipat im 1. Jahrhundert.


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