Praktikum

Der Begriff Praktikum (Plural: „Praktika“) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung erworbener oder noch zu erwerbender Kenntnisse in praktischer Anwendung oder eine Mitarbeit für das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Betrieb. Praktikantin oder Praktikant ist in Deutschland, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt. (§ 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG). Oft wird das Praktikum für die Zulassung zu Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder zu anderen Zwecken benötigt.[1] Ein Praktikant ist in Deutschland grundsätzlich kein Arbeitnehmer.[2] Es kann jedoch sein, dass ein als Praktikum bezeichnetes Dienstverhältnis entgegen der Bezeichnung in der Realität ein Arbeitsvertrag ist. Nach österreichischem Recht sind Praktikanten Arbeitnehmer.[3]

  1. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. März 2003, Randnummer 21, Aktenzeichen 6 AZR 564/01.
  2. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5. August 1965, 2 AZR439/64.
  3. Siehe etwa das Praktikantenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn.

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