Authentifizierung (von griechisch αὐθεντικός authentikós, deutsch ‚zuverlässig, nach einem sicheren Gewährsmann‘;[1] Stammform verbunden mit lateinisch facere ‚machen‘) ist der Nachweis (Verifizierung) einer behaupteten Eigenschaft (englisch claim) einer Entität, die beispielsweise ein Mensch, ein Gerät, ein Dokument oder eine Information sein kann und die dabei durch ihren Beitrag ihre Authentisierung[2] durchführt.
Das zugehörige Verb lautet authentifizieren, und dazu gehörig authentisieren (englisch authenticate), das für das Bezeugen der Echtheit von etwas steht.[2] In der Informatik wird das substantivierte Wort Authentisieren häufig sowohl für den Vorgang der Echtheitsprüfung als auch für das Ergebnis dieser Überprüfung verwendet, da dies im Englischen grammatisch nicht unterschieden wird. Im deutschen Sprachraum wird der Begriff Authentifikation[2] für den Sachverhalt allgemein (also Prüfung der Echtheit) verwendet und der Begriff Authentifizierung[2] für den Vorgang, in dem die Echtheit bezeugt wird.[3]
Die Authentisierung einer Entität bezüglich der behaupteten Eigenschaft der Authentizität, die beispielsweise Einräumen einer „bestehenden Zugangsberechtigung“ oder „Echtheit“ sein kann, erlaubt der authentifizierten Entität weitere Aktionen. Die Entität gilt dann als authentisch.
Die abschließende Bestätigung einer Authentisierung wird auch als Autorisierung bezeichnet, wenn sie durch bestimmte zulässige Modi und/oder in einem bestimmten Kontext eingeschränkt wird. Eine Authentisierung gilt so lange, bis der betreffende Kontext verlassen oder verändert oder bis der betreffende Modus verlassen oder verändert wird.