Die Bilanzsumme ist im Rechnungswesen die Summe der Aktiva bzw. Passiva einer Bilanz zu einem bestimmten Stichtag.[1]
Die Summe der Aktivseite einer Bilanz ist stets so hoch wie die Summe der Passivseite. Das liegt daran, dass beide Bilanzseiten über das Eigenkapital zum Ausgleich gebracht werden.[2][3] In dieser Ausgeglichenheit der Bilanzseiten liegt der Ursprung des Wortes „Bilanz“ (lateinisch bilancia ‚(Balken-)Waage‘).
Die Bilanzsumme ist ein Aggregat, welches sich auf der Vermögensseite einer Bilanz aus dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen sowie auf der Kapitalseite aus dem Eigenkapital und dem Fremdkapital zusammensetzt:
Aktiva | Passiva |
Anlagevermögen | Eigenkapital |
+ Umlaufvermögen | + Fremdkapital |
= Bilanzsumme | = Bilanzsumme |
Die Bilanzsumme ist ein Rechtsbegriff. In § 266 Abs. 2 und 3 HGB sind die einzelnen Bilanzpositionen („Posten“) abschließend aufgezählt, ohne dass die Bilanzsumme als ihr Additionsergebnis erwähnt wird. Bilanzrechtlich ist also die Bilanzsumme keine Bilanzposition. Der nach § 266 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite zu verbuchende Jahresfehlbetrag darf gemäß § 267 Abs. 4a HGB nicht in die Bilanzsumme einbezogen werden.