Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist im Rechnungswesen die Summe der Aktiva bzw. Passiva einer Bilanz zu einem bestimmten Stichtag.[1]

Die Summe der Aktivseite einer Bilanz ist stets so hoch wie die Summe der Passivseite. Das liegt daran, dass beide Bilanzseiten über das Eigenkapital zum Ausgleich gebracht werden.[2][3] In dieser Ausgeglichenheit der Bilanzseiten liegt der Ursprung des Wortes „Bilanz“ (lateinisch bilancia ‚(Balken-)Waage‘).

Die Bilanzsumme ist ein Aggregat, welches sich auf der Vermögensseite einer Bilanz aus dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen sowie auf der Kapitalseite aus dem Eigenkapital und dem Fremdkapital zusammensetzt:

Aktiva Passiva
Anlagevermögen Eigenkapital
+ Umlaufvermögen + Fremdkapital
= Bilanzsumme = Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist ein Rechtsbegriff. In § 266 Abs. 2 und 3 HGB sind die einzelnen Bilanzpositionen („Posten“) abschließend aufgezählt, ohne dass die Bilanzsumme als ihr Additionsergebnis erwähnt wird. Bilanzrechtlich ist also die Bilanzsumme keine Bilanzposition. Der nach § 266 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite zu verbuchende Jahresfehlbetrag darf gemäß § 267 Abs. 4a HGB nicht in die Bilanzsumme einbezogen werden.

  1. Werner Engelhardt, Hans Raffée, Barbara Wischermann: Grundzüge der doppelten Buchhaltung. 9. Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden 2020, ISBN 978-3-658-18144-4, S. 24.
  2. Bitz, Michael: Schöpfungswille und Harmoniestreben des Renaissancemenschen: Luca Pacioli und die Folgen – Dogmenhistorische und sprachtheoretische Reflektionen zum Begriff des Eigenkapitals. In: Winkeljohann, Norbert, Bareis, Peter/Volk, Gerrit (Hrsg.): Rechungslegung, Eigenkapital und Besteuerung – Entwicklungstendenzen. Festschrift für Dieter Schneeloch zum 65. Geburtstag. München 2007, S. 147–166 (Digitalisat).
  3. Carl-Christian Freidank, Mario Henry Meuthen: Rechnungslegung und Rechnungslegungspolitik. 3. Auflage. De Gruyter Oldenbourg, 2022, ISBN 978-3-11-067952-6, S. 71 f.

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