Entnahme

Unter Entnahmen versteht man im Gesellschaftsrecht sämtliche vermögenswerten Zuwendungen einer Personengesellschaft an ihre Gesellschafter. Auch bei Einzelunternehmen wird der Begriff verwendet, wenn der Inhaber Vermögenswerte oder Leistungen aus seinem Unternehmen für private Zwecke entnimmt. Der Gegensatz zur Entnahme ist die Einlage.


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