Erkenntnisverfahren sind im deutschen Recht die staatlich geregelten Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (Zivil- und Strafgerichte) sowie den Gerichten der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung. Das zivilgerichtliche Erkenntnisverfahren dient der hoheitlichen Feststellung privater Rechte,[1] der Strafprozess zur Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs und der Verwaltungsprozess der Entscheidung öffentlich-rechtlicher Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art.
Zur Durchsetzung vollstreckbarer Entscheidungen dienen das Zwangsvollstreckungs-, das Strafvollstreckungs- und das Verwaltungsvollstreckungsverfahren.