In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.
Daneben hat das gemeinsame Anstalts-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht der Europäischen Union in Deutschland Geltung.