Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz KGaA, ist in einigen Rechtsordnungen eine Rechtsform für Unternehmen. Sie vereint Elemente von Aktiengesellschaft (AG) und Kommanditgesellschaft (KG). Bei der KGaA handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die an Stelle eines – wie sonst bei Aktiengesellschaften üblich – Vorstandes über persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) verfügt. Die Anteile der teilhaftenden Kommanditisten sind wiederum in Aktien zerlegt.
Obwohl die KGaA Merkmale einer Personengesellschaft aufweist, ist sie trotzdem eine Kapitalgesellschaft. Sie ist selbst eine rechtsfähige juristische Person. Die KGaA ist eine Handelsgesellschaft (§ 278 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 1 AktG) und somit Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Die KGaA taucht häufig als GmbH & Co. KGaA, als AG & Co. KGaA sowie als SE & Co. KGaA auf. Denkbar wäre auch eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KGaA. In diesen Gestaltungen haftet regelmäßig keine natürliche Person unbeschränkt. Ist der persönliche haftende Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft, wird die Rechtsform auch als Kapitalgesellschaft & Co. KGaA bezeichnet.[1]